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KREUZIGUNG
  

Methode der Kreuzigung

Die römische Hinrichtungsmethode des Kreuzigens sollte einen dazu Verurteilten absichtlich besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis sein Tod eintrat. Das möglichst lange qualvolle Sterben der Gekreuzigten sollte Beobachter demütigen, einschüchtern und abschrecken. Es gab aber keine römische Vorschrift, wie eine Kreuzigung genau durchzuführen war. Den oft aus abgeordneten Soldaten bestehenden Henkerkommandos wurde dabei ein hohes Maß an Freiheit zugestanden. Sie mussten die Verurteilten allerdings streng bewachen, bis die Strafe vollzogen und der Tod eingetreten war. Römische Wachmänner mussten selbst mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie ihren Auftrag nicht erfüllten und die Flucht eines zum Tode Verurteilten ermöglichten.

Die vollständige römische Hinrichtungsprozedur bestand in der Kaiserzeit aus vier Teilschritten, die jedoch nicht immer und überall nacheinander vollzogen wurden:

der vollständigen Entkleidung des Verurteilten und dessen öffentlicher Geißelung;
dem erzwungenen Querbalken- oder Furcatragen zum Hinrichtungsplatz;
dem Fesseln oder Annageln seines Körpers an eine Furca oder den Querbalken;

dessen Befestigung an einem Baum oder auf dem vorbereiteten Pfahl. Dabei wurden Mensch und Querbalken hochgehoben und mit dem senkrechten Pfahl verbunden.

Die Geißelung des Entkleideten mit einer Peitsche, oft zusätzlich mit Nägeln besetzt, quälte und erniedrigte den Betroffenen zusätzlich, schwächte seinen Organismus durch die Anstrengung und Verspannung unter den Schlägen, Schmerzen und Blutverlust. Dies konnte bereits tödlich sein und verkürzte die Sterbensdauer am Kreuz, so dass die Zahl der Schläge meist begrenzt wurde.

Anfangs benutzte man in Rom häufig ein Balkendreieck (lateinisch furca), eigentlich ein landwirtschaftliches Nutzgerät (Forke). Man hängte es dem Verurteilten um den Hals und band dessen Arme an den Schenkeln der furca fest. In dieser Haltung wurde er ausgepeitscht und musste den Weg vom Richtstuhl zur Richtstätte gehen. Dann wurde die Furca mit ihm an einen eingerammten Pfahl gehängt. Später wurde sie durch einen Querbalken ersetzt, der am oberen Ende des Pfahls angebracht oder mit einem Strick am oberen Drittel des Pfahls oder an einem Baum aufgehängt wurde. Daraus ergaben sich die beiden bekanntesten Kreuzformen (crux commissa in T-Form, crux immissa in †-Form).

Arme und Beine wurden an Pfahl und Querbalken gefesselt oder genagelt. Damit begann die eigentliche Kreuzigung. Das Annageln geschah so, dass der Blutverlust gering gehalten wurde. Anatomischen Tests zufolge mussten die Nägel nicht durch die Handflächen, sondern durch Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche sowie durch die Fußwurzel oder das Fersenbein getrieben werden, um das Körpergewicht tragen zu können. Für die Füße bestätigt dies ein Skelettfund in Jerusalem aus dem 1. Jahrhundert, bei dem der Nagel noch im Fersenbein steckte. Dies ist zugleich der erste physische Beleg einer römischen Kreuzigung.

Bei seitlich angenagelten Fersen wurde manchmal ein Sedile genanntes Querholz auf halber Höhe ergänzt, auf dem der Gekreuzigte sein Gesäß zeitweise abstützen konnte. Dies entlastete auch die am Querbalken befestigten Arme des Gekreuzigten, um ihm das Atmen zu erleichtern. Oft wurden auch die Beine des Verurteilten auf einen kleinen Querbalken (Suppedaneum) gestellt, damit er nicht sofort durch sein Eigengewicht nach unten gezogen und ohnmächtig wurde bzw. bei angenagelten Gliedmaßen zu viel Blut verlor. Wo dies üblich war, galt es als Begünstigung, dem Gekreuzigten nach einiger Zeit die Füße bzw. Unterschenkel zu brechen, um ihm das Abstützen zu verwehren und so seinen Todeskampf abzukürzen. Dazu bestachen Angehörige mitunter die Henker.

Oft verabreichte man dem Gekreuzigten mit einem Schwamm über mehrere Tage etwas Flüssigkeit, damit er nicht vorzeitig verdurstete, um seine Qualen zu verlängern: meist Wasser, zum Teil mit Weinessig (posca), und mit schmerzlindernden oder betäubenden Heilkräutern.

Besonders grausam war das Aufhängen mit dem Kopf nach unten. Davon konnten Angehörige den Verurteilten jedoch freikaufen. Wo es geschah, wurde der Hingerichtete schneller ohnmächtig und starb früher.

Beim Crurifragium wurden den Hingerichteten die Beine gebrochen. Sie hingen dadurch noch schwerer an den Armnägeln oder -seilen und starben dadurch schneller, aber schmerzhafter.

Der Tod durch Ersticken, Kreislaufkollaps oder Herzversagen trat bei nicht schon vorher geschwächten Menschen meist innerhalb von drei Tagen ein. Ihm gingen Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus.

Nach dem eingetretenen Tod prüften römische Soldaten durch einen Stich in den Bauch mit einer Lanze (Pilum), ob der Hingerichtete wirklich tot war. Üblicherweise ließen sie den Leichnam am Kreuz hängen, bis seine Teile nach völliger Verwesung herunterfielen. Nach ihrer religiösen Vorstellung konnte der Schatten des Toten durch den fehlenden Kontakt zur Erde nicht in die Unterwelt gelangen. In manchen Regionen nahm man jedoch auch Rücksicht auf religiöse Vorschriften, die eine fristgerechte Bestattung anordneten.

(Quelle: wikipedia)


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Geschichte der Kreuzigung

Das Kreuzigen ist zuerst von den Phöniziern bekannt, einem See- und Handelsvolk im Mittelmeerraum. Dort fesselte man Verurteilte an einen Baum – bei den Römern später arbor infelix („Unglücksbaum“) genannt – und überließ sie dann dem Erfrieren oder Verdursten. Daher dauerte der Todeskampf oft Tage.

Um 1000 v. Chr. erlebte diese Hinrichtungsmethode ihre erste Hochphase. Durch die Handelskontakte der Phönizier gelangte sie ins Zweistromland zu den damals dort herrschenden Assyrern und nach Persien. Dort wurde ein Verurteilter nur festgebunden, aber noch nicht angenagelt. Herodot berichtet im 5. Jahrhundert v. Chr. von Kreuzesstrafen besonders bei den Persern.

In Athen sind Kreuzigungen in literarischen Texten des 5. und 4. vorchristlichen Jahrhunderts kaum erwähnt; allerdings ist aus Gerichtsreden bekannt, dass Kreuzigung bei Eigentumsdelikten die übliche Strafart war. Daraus wird gefolgert, dass sie häufig praktiziert wurde und überwiegend Angehörige der verarmten Unterschichten betraf.

Seit dem Makedonischen Großreich wurde auch das Annageln häufig praktiziert. Nun schuf man auch besondere Richtplätze für die Kreuzigung – meist auf einem Berg oder Hügel – und benutzte eigens dafür vorgesehene Pfähle. 332 v. Chr. ließ Alexander der Große nach der Eroberung von Tyros etwa 2.000 Männer im wehrfähigen Alter kreuzigen.

Von den Makedonen und Karthagern übernahmen die Römer das Kreuzigen. Im Römischen Reich kreuzigte man vorzugsweise Sklaven, um andere Sklaven von der Flucht oder anderen Vergehen abzuschrecken. Auch Aufständische wurden besonders in eroberten Gebieten so hingerichtet. Die Kreuzigung war demnach eine politische Strafe zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Pax Romana nach innen und außen.

Julius Caesar ließ etwa 30 Seeräuber, die ihn 76 v. Chr. auf einer Seereise überfallen hatten, später kreuzigen. Nach der endgültigen Niederlage des aufständischen Sklavenheerführers Spartacus 71 v. Chr. wurden um die 6.000 seiner Anhänger entlang der Via Appia von Rom bis Capua gekreuzigt. Seither verbreitete sich die Kreuzigung auch als Strafe gegen Nichtrömer.

Römische Bürger durften von Rechts wegen nicht gekreuzigt werden, sondern wurden zumeist enthauptet, der Möglichkeit des Freitodes ausgesetzt oder verbannt. Für die römische Klassenjustiz galt Kreuzigung als äußerst demütigender, schmachvoller Sklaventod, von dem römische Bürger nichts wissen wollten. So schrieb Cicero: „Nomen ipsum crucis absit non modo a corpore civium Romanorum, sed etiam a cogitatione, oculis, auribus.“ – „Was Kreuz heißt, soll nicht nur vom Leib der Bürger Roms fernbleiben, sondern auch schon von ihrer Wahrnehmung, ihren Augen und Ohren.“ Dennoch erwähnen römische Quellen gelegentlich die Kreuzigung von römischen Bürgern als drastische Maßnahme tyrannischer Kaiser oder Statthalter.

Der römische Feldherr und spätere Kaiser Titus ließ 70 n. Chr. täglich 500 und mehr vor Hunger flüchtende Juden während des jüdischen Krieges vor der Stadtmauer Jerusalems geißeln, foltern und dann kreuzigen, um die Widerstandskraft der Belagerten zu schwächen. Bald wurde laut Josephus sogar Holz wegen der vielen aufgestellten Kreuze knapp. Er schreibt: „Die Soldaten nagelten nun in ihrer gewaltigen Erbitterung die Gefangenen zum Hohn in den verschiedensten Körperlagen an, und da ihrer gar so viele waren, gebrach es bald an Raum für die Kreuze und an Kreuzen für die Leiber.“

Auch Könige aus der Herodes-Dynastie, darunter der Herrscher Judäas um die Zeitenwende, Herodes Archelaus, und der Herrscher Galiläas zur Zeit Jesu, Herodes Antipas, ließen ihre Gegner mitunter kreuzigen. Den Nachfolgern des Herodes wurde der Titel König der Juden aberkannt. Nachdem Galiläa mit Judäa direkt der römischen Präfektur unterstellt worden war, fiel auch die Exekution von Kapitalverbrechern in römische Kompetenz.

Nach dem Ende der Eigenstaatlichkeit Israels und nachdem die unter Alexander Jannai verfolgten Pharisäer zur Führungsgruppe des Judentums aufgestiegen waren, verbot der Talmud das Hängen und damit das Kreuzigen als Hinrichtungsmethode und ließ nur das symbolische Aufhängen des bereits Getöteten zur befristeten Abschreckung zu, um der Toravorschrift zu genügen.

Die Kreuzigung Jesu von Nazaret steht im Zentrum der Passionsberichte im Neuen Testament. Danach geschah sie durch Römer, die auf jüdische Initiative hin tätig wurden. Den Hinrichtungsbefehl gab der römische Statthalter Pontius Pilatus. Er ließ Jesus zudem geißeln und foltern.

(Quelle: wikipedia)


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